Verwaltungsgerichtshof 96/12/0209

96/12/0209Verwaltungsgerichtshof27.11.1996

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1996

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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