Verwaltungsgerichtshof 96/12/0289

96/12/0289Verwaltungsgerichtshof17.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0289

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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