Verwaltungsgerichtshof 96/13/0027

96/13/0027Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/13/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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