Verwaltungsgerichtshof 96/13/0121

96/13/0121Verwaltungsgerichtshof31.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/13/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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