Verwaltungsgerichtshof 96/14/0011

96/14/0011Verwaltungsgerichtshof26.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/14/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.950 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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