Verwaltungsgerichtshof 96/15/0004

96/15/0004Verwaltungsgerichtshof20.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdefdührer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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