Verwaltungsgerichtshof 96/15/0047

96/15/0047Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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