Verwaltungsgerichtshof 96/15/0059

96/15/0059Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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