Verwaltungsgerichtshof 96/15/0079

96/15/0079Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von insgesamt S 565.- zu gleichen Teilen zu ersetzen.

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