Verwaltungsgerichtshof 96/15/0252

96/15/0252Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden wird wegen Nachholung des versäumten Bescheides eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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