Verwaltungsgerichtshof 96/15/0256

96/15/0256Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0256

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1997:1996150256.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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