Verwaltungsgerichtshof 96/16/0108

96/16/0108Verwaltungsgerichtshof25.09.1997

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/16/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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