Verwaltungsgerichtshof 96/16/0213

96/16/0213Verwaltungsgerichtshof31.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/16/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1999

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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