Verwaltungsgerichtshof 96/16/0285

96/16/0285Verwaltungsgerichtshof12.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/16/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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