Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
AW 96/17/0030•Verwaltungsgerichtshof AW 96/17/0030
AW 96/17/0030Verwaltungsgerichtshof20.05.1996
Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete Diverses Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
Der Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung auch für einen Zeitraum von vier Wochen nach Zustellung der das Beschwerdeverfahren erledigenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zuzuerkennen, wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.