Verwaltungsgerichtshof 96/17/0089

96/17/0089Verwaltungsgerichtshof26.04.1996

Regest

Anrufung der obersten Behörde Beschwerde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie die Entscheidungspflicht bezüglich des Antrages vom 8. November 1993 auf Zustellung von Bescheiden betreffend die MÜLLGEBÜHR geltend macht, zurückgewiesen und

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Devolutionsantrages vom 27. Dezember 1995 hinsichtlich der Zustellung von Bescheiden betreffend die MÜLLGEBÜHR bezieht, als unbegründet abgewiesen.

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