Verwaltungsgerichtshof 96/17/0337

96/17/0337Verwaltungsgerichtshof21.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0337

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 25.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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