Verwaltungsgerichtshof 96/17/0488

96/17/0488Verwaltungsgerichtshof21.04.1997

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inaussichtstellen Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/17/0488

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Finanzen) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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