Verwaltungsgerichtshof 96/18/0045

96/18/0045Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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