Verwaltungsgerichtshof 96/18/0053

96/18/0053Verwaltungsgerichtshof22.03.1996

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1996
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1996:1996180053.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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