Verwaltungsgerichtshof 96/18/0322

96/18/0322Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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