Verwaltungsgerichtshof 96/18/0612

96/18/0612Verwaltungsgerichtshof13.11.1997

Regest

Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/18/0612

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.