Verwaltungsgerichtshof 96/19/0047

96/19/0047Verwaltungsgerichtshof19.09.1997

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.