Verwaltungsgerichtshof 96/19/0181

96/19/0181Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 ortsübliche Unterkunft Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ortsübliche Unterkunft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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