Verwaltungsgerichtshof 96/19/0568

96/19/0568Verwaltungsgerichtshof18.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0568

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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