Verwaltungsgerichtshof 96/19/0622

96/19/0622Verwaltungsgerichtshof03.04.1998

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0622

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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