Verwaltungsgerichtshof 96/19/0681

96/19/0681Verwaltungsgerichtshof07.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0681

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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