Verwaltungsgerichtshof 96/19/0712

96/19/0712Verwaltungsgerichtshof18.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0712

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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