Verwaltungsgerichtshof 96/19/0752

96/19/0752Verwaltungsgerichtshof03.04.1998

Regest

Ermessen Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/0752

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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