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96/19/0963•Verwaltungsgerichtshof 96/19/0963
96/19/0963Verwaltungsgerichtshof12.09.1997
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Instanzenzug Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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