Verwaltungsgerichtshof 96/19/1165

96/19/1165Verwaltungsgerichtshof12.09.1997

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1997

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 AufG wird die Berufung als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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