Verwaltungsgerichtshof 96/19/1331

96/19/1331Verwaltungsgerichtshof07.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1997

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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