Verwaltungsgerichtshof 96/19/1736

96/19/1736Verwaltungsgerichtshof23.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/1736

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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