Verwaltungsgerichtshof 96/19/2571

96/19/2571Verwaltungsgerichtshof20.04.1999

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/2571

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 113,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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