Verwaltungsgerichtshof 96/19/3024

96/19/3024Verwaltungsgerichtshof07.11.1997

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Formerfordernisse Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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