Verwaltungsgerichtshof 96/19/3063

96/19/3063Verwaltungsgerichtshof21.11.1997

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Berufungsrecht Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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