Verwaltungsgerichtshof 96/19/3360

96/19/3360Verwaltungsgerichtshof12.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/19/3360

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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