Verwaltungsgerichtshof 96/20/0357

96/20/0357Verwaltungsgerichtshof06.11.1997

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0357

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.