Verwaltungsgerichtshof 96/20/0405

96/20/0405Verwaltungsgerichtshof06.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0405

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dein Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

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