Verwaltungsgerichtshof 96/20/0607

96/20/0607Verwaltungsgerichtshof18.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0607

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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