Verwaltungsgerichtshof 96/21/0574

96/21/0574Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0574

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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