Verwaltungsgerichtshof 96/21/0781

96/21/0781Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Regest

Bescheidbeschwerde Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0781

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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