Verwaltungsgerichtshof 96/21/0837

96/21/0837Verwaltungsgerichtshof04.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0837

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1996

Spruch

Die Beschwerde wird

1. soweit sie gegen den erstangefochtenen Bescheid gerichtet ist, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen und

2. soweit sie gegen den zweitangefochtenen Bescheid gerichtet ist, als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.