Verwaltungsgerichtshof 97/01/1147

97/01/1147Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/01/1147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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