Verwaltungsgerichtshof 97/02/0050

97/02/0050Verwaltungsgerichtshof25.04.1997

Regest

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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