Verwaltungsgerichtshof 97/02/0184

97/02/0184Verwaltungsgerichtshof05.09.1997

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Verfahrensrecht Strafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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