Verwaltungsgerichtshof 97/02/0188

97/02/0188Verwaltungsgerichtshof05.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird (einschließlich seines Kostenzuspruches) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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