Verwaltungsgerichtshof 97/02/0209

97/02/0209Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Niederlassung Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2 Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Niederlassung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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