Verwaltungsgerichtshof 97/02/0214

97/02/0214Verwaltungsgerichtshof05.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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