Verwaltungsgerichtshof 97/02/0327

97/02/0327Verwaltungsgerichtshof05.09.1997

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/02/0327

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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